Bei der Rollstuhlbeförderung übernehmen wir die Verantwortung, damit Rollstuhl und Fahrgast professionell gesichert sind.
Sie werden über eine Auffahrrampe in den Heckbereich der Fahrzeuge einsteigen. Ärztlich verordnete Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung, zu vor- und nachstationären Behandlungen, zu ambulanten Operationen und zurück und zu den dazugehörigen Nachkontrollen können wir ohne separate Genehmigung direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen und Serientherapien können nur nach entsprechender Genehmigung mit der Krankenkasse direkt abgerechnet werden. Für diese Krankenfahrten gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der zu leistenden Zuzahlungen.
Für alle, die gerade mal schlecht zu Fuß sind:
Wir haben natürlich auch eigene Rollstühle, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen (Sie haben sich einen Fuß gebrochen, möchten aber an einer Feier teilnehmen – kein Problem, wir holen Sie mit einem Rollstuhl ab, befördern Sie zu Ihrer Feier, die Sie gemütlich im Rollstuhl verbringen – wir holen Sie wieder ab und bringen Sie sicher nach Hause – für den Rollstuhl entstehen Ihnen keine Extra-Kosten.)
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter.
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